Der Auftrag des/der Reichstagspräsident:in

Der/die Reichstagspräsident:in trägt die letzte Verantwortung dafür, wie die Arbeit des Reichstags geplant und durchgeführt wird. Der/die Reichstagspräsident:in leitet die Arbeit des Reichstages in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden der Reichstagsparteien und mit Unterstützung der Reichstagsverwaltung. Der/die Reichstagspräsident:in leitet auch Sitzungen in der Kammer und ist der/die Hauptvertreter:in des Reichstags in verschiedenen nationalen und internationalen Kontexten.

Reichstagspräsident:in ist der höchste Posten, in den eine Person in Schweden gewählt werden kann. Der/die Reichstagspräsident:in kommt im Rang nach dem Staatsoberhaupt, also nach dem König bzw. der Königin, aber vor dem/der Ministerpräsident:in.

Die/der Reichstagspräsident:in schlägt vor, wer Ministerpräsident:in wird

Eine wichtige Aufgabe der/des Reichstagspräsident:in ist es, im Falle eines Regierungswechsels die Verhandlungen zu führen und Vorschläge für eine/n neue/n Ministerpräsident:in zu machen. Darin unterscheidet Schweden sich. In anderen parlamentarischen Demokratien leitet in der Regel das Staatsoberhaupt den Regierungswechsel.

Die/der Reichstagspräsident:in steht außerhalb der politischen Arbeit des Reichstags. Die/der Reichstagspräsident:in ist gewähltes Mitglied des Reichstags, nimmt aber als Präsident:in nicht an der Arbeit der Ausschüsse oder an den Debatten und Abstimmungen in der Kammer teil. Die/der Reichstagspräsident:in hat eine/n Stellvertreter:in, die/der dies tut.