Das ist die EU

27 Länder sind Mitglied der Europäischen Union, EU. Schweden wurde am 1. Januar 1995 Mitglied der EU. Die EU-Länder arbeiten in vielen wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten zusammen.

Die EU-Staaten erarbeiten gemeinsam Gesetze, die in allen EU-Staaten gelten. Entscheidungen über neue EU-Gesetze werden in der Regel im Europäischen Parlament und im Ministerrat getroffen. Bevor Entscheidungen getroffen werden, haben Vertreter:innen der EU-Staaten und abgeordnete Personen des Europäischen Parlaments miteinander diskutiert und verhandelt. 

Sowohl die schwedische Regierung als auch der Reichstag beteiligen sich an der Ausarbeitung und Umsetzung von EU-Gesetzen. In Schweden sorgen die Regierung, der Reichstag und die Behörden dafür, dass EU-Gesetze umgesetzt werden. 

Schwedische Staatsbürger:innen haben die Möglichkeit, die EU-Zusammenarbeit durch ihre Stimme bei den Wahlen zum Reichstag und zum Europäischen Parlament oder durch andere Meinungsbildung zu beeinflussen. 

Rechte als EU-Bürger:in

Wer Bürger:in eines EU-Landes ist, ist auch Unionsbürger:in der EU, oder EU-Bürger:in. Das geht mit einer Reihe von Rechten einher. EU-Bürger:innen können beispielsweise

  • die Politiker:innen wählen, die im Europäischen Parlament sitzen werden
  • frei reisen oder in anderen EU-Ländern arbeiten und studieren
  • Hilfe von der Botschaft eines anderen EU-Landes erhalten, wenn sie in Länder außerhalb der EU reisen
  • E-Mails oder Briefe in einer der Amtssprachen der EU, beispielsweise Schwedisch, an EU-Institutionen senden und eine Antwort in ihrer eigenen Sprache erhalten
  • auf EU-Gesetze und -Dokumente in ihrer eigenen Sprache zugreifen
  • eine Beschwerde beim EU-Ombudsmann einlegen, wenn sie der Ansicht sind, von einer EU-Institution falsch behandelt worden zu sein.

Das macht die EU

Schweden und die anderen EU-Länder arbeiten in wirtschaftlichen und politischen Angelegenheiten zusammen, wenn sie der Ansicht sind, dass sie gemeinsam bessere Ergebnisse erzielen können als sie es alleine könnten. Wirtschaftswachstum, hohe Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung im gemeinsamen Binnenmarkt der EU-Länder sind einige der Ziele der Zusammenarbeit.

Die Grundregeln der EU-Zusammenarbeit sind in Vereinbarungen, sogenannten Verträgen, niedergeschrieben. Die Verträge beschreiben, worüber die EU entscheiden kann und wie dies geschehen soll. Die Verträge lassen sich mit den Verfassungen eines Landes vergleichen. Alle EU-Staaten haben den Verträgen zugestimmt und müssen sich an diese halten.

Die Zusammenarbeit der EU-Länder betrifft beispielsweise

  • Handel
  • Regionale Entwicklung
  • Agrarbeihilfe
  • Forschung
  • Energie
  • Umweltfragen
  • Verbrechensbekämpfung
  • Flüchtlingspolitik.

Das macht die EU nicht

In vielen Angelegenheiten, über die die EU nicht entscheidet, sind die EU-Staaten selbst zuständig. Beispiele sind Einkommenssteuern, Gesundheitsversorgung, Schule, Renten und Kindesunterhalt.